Airbnb-Vermietern droht Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung
Bereits im Mai 2018 hat das Bundeszentralamt für Steuern zusammen mit der Steueraufsicht in Hamburg ein Auskunftsersuchen an Irland, wo Airbnb seinen Firmensitz hat, gestellt. Ziel der Anfrage war es, die Daten der Airbnb-Nutzer sowie die Höhe der Einkünfte aus Vermietungen zu ermitteln. Das Auskunftsersuchen hatte Erfolg, so dass bereits Airbnb-Daten an die Steuerfahndung in Hamburg herausgegeben wurden. Seit Anfang September 2020 werden diese Daten ausgewertet. Die ausgewerteten Daten sollen zeitnah an die örtlichen Finanzämter weiter geleitet werden. Sodann erfolgt ein Abgleich mit den Steuererklärungen.
Die Nicht- oder nicht korrekte Angabe von Vermietungseinkünften in der Steuererklärung stellt eine strafbare Steuerhinterziehung dar. Bereits bei geringen Beträgen, kann die Steuerhinterziehung zu hohen Strafen und empfindlichen Nebenfolgen führen. Dies gilt insbesondere für Gewerbetreibende, die „zuverlässig“ sein müssen, sowie Beamte, Freiberufler und Bedienstete im öffentlichen Sektor. Insoweit sind zusätzlich zu strafrechtlichen Sanktionen berufsrechtliche Konsequenzen möglich. Die Grenze zur Vorstrafe ist bei Steuerhinterziehung schnell erreicht und kann sich dann äußerst negativ auf das berufliche Fortkommen auswirken.
Unsere Empfehlung
Betroffene können eine Strafe derzeit noch durch eine Selbstanzeige gegenüber den Finanzbehörden abwenden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist allerdings nur möglich, so lange die Tat noch nicht entdeckt ist. Spätestens sobald die Airbnb-Daten mit den Steuererklärungen abgeglichen werden, liegt eine Tatentdeckung vor. Wann der Abgleich außerhalb Hamburgs erfolgt, ist schwer vorherzusagen. Noch ist es nicht zu spät. Es sollte allerdings schnell agiert werden.
Wir, als erfahrene Steuerberater und Rechtsanwälte, prüfen gerne für Sie, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist und begleiten Sie gegebenenfalls auf dem Weg zur Straffreiheit.
Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen gerne per eMail: Rosenthal@LMLaw.de und Kanz@LMLaw.de oder auch telefonisch unter: 089-89 60 44-0 zur Verfügung.