Unsere News geben Veröffentlichungen jeglicher Art nur auszugsweise wieder. Für Informationsfehler können wir daher trotz Sorgfalt keine Haftung übernehmen. Individuelle Beratung im Einzelfall kann dies nicht ersetzen. Auf Inhalte von Internetseiten, die wir verlinkt haben oder auf die wir hinweisen, haben wir keinen Einfluss. Eine Haftung hierfür wird daher ausgeschlossen.
Mit Einführung des § 45a KAGB treffen nun auch registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) für Geschäftsjahre ab 2021 neue Prüfungspflichten. Der Abschlussprüfer hat die Einhaltung der Verpflichtungen und Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) zu prüfen und in seinem Prüfungsbericht gesondert anzugeben. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für registrierte wie auch für erlaubnispflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften sind anspruchsvoll. Die Analyse der Geschäftstätigkeit, die Bestimmung des Gefährdungspotentials sowie die Implementierung von internen Kontrollsystemen sind wesentliche Bestandteile der Dokumentation.
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Fondsstandortgesetz – Neues für Private-Equity und Real-Estate
Vorrangiges Ziel des Fondsstandortgesetzes nach der Gesetzesbegründung war es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland bei Mitarbeiterbeteiligungen insbesondere in Hinblick auf Start-ups zu verbessern. Zudem sollte auch der Nachteil für den Fondsstandort Deutschland durch die Erhebung von Umsatzsteuer auf die Verwaltungsleistung von Wagniskapitalfonds beseitigt werden. Fast unbemerkt und kurz vor der Verabschiedung durch den Bundesrat hat dann auch noch eine wesentliche Verbesserung bei der sog. erweiterten Kürzung für Grundstückunternehmen Eingang in das Gesetz gefunden. Die beiden letzteren Themen möchte dieser Beitrag mit Blick auf die Anwendungspraxis kurz vorstellen
Autor: Thomas Jäger, StB, Geschäftsführer, LM Audit & Tax GmbH, München
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Mandanteninformation – Transparente Arbeitsbedingungen
/in Aktuelles /von SekretariatLink zur Mandanteninformation – Transparente Arbeitsbedingungen
Referentin: Frau RAin Miriam Rosenthal
Geldwäsche-Prävention für Kapitalverwaltungsgesellschaften – Compliance-Vorkehrungen treffen – Bußgelder vermeiden
/in Aktuelles /von SekretariatMit Einführung des § 45a KAGB treffen nun auch registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) für Geschäftsjahre ab 2021 neue Prüfungspflichten. Der Abschlussprüfer hat die Einhaltung der Verpflichtungen und Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) zu prüfen und in seinem Prüfungsbericht gesondert anzugeben. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für registrierte wie auch für erlaubnispflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften sind anspruchsvoll. Die Analyse der Geschäftstätigkeit, die Bestimmung des Gefährdungspotentials sowie die Implementierung von internen Kontrollsystemen sind wesentliche Bestandteile der Dokumentation.
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Referentin: Frau RAin Miriam Rosenthal
FYB 2022 Real-Estate Tax Compliance – Aktuelle Entwicklungen
/in Aktuelles /von SekretariatFondsstandortgesetz – Neues für Private-Equity und Real-Estate
Vorrangiges Ziel des Fondsstandortgesetzes nach der Gesetzesbegründung war es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland bei Mitarbeiterbeteiligungen insbesondere in Hinblick auf Start-ups zu verbessern. Zudem sollte auch der Nachteil für den Fondsstandort Deutschland durch die Erhebung von Umsatzsteuer auf die Verwaltungsleistung von Wagniskapitalfonds beseitigt werden. Fast unbemerkt und kurz vor der Verabschiedung durch den Bundesrat hat dann auch noch eine wesentliche Verbesserung bei der sog. erweiterten Kürzung für Grundstückunternehmen Eingang in das Gesetz gefunden. Die beiden letzteren Themen möchte dieser Beitrag mit Blick auf die Anwendungspraxis kurz vorstellen
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Autor: Thomas Jäger,
StB, Geschäftsführer, LM Audit & Tax GmbH, München