Fondsstandortgesetz – Neues für Private-Equity und Real-Estate
Vorrangiges Ziel des Fondsstandortgesetzes nach der Gesetzesbegründung war es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland bei Mitarbeiterbeteiligungen insbesondere in Hinblick auf Start-ups zu verbessern. Zudem sollte auch der Nachteil für den Fondsstandort Deutschland durch die Erhebung von Umsatzsteuer auf die Verwaltungsleistung von Wagniskapitalfonds beseitigt werden. Fast unbemerkt und kurz vor der Verabschiedung durch den Bundesrat hat dann auch noch eine wesentliche Verbesserung bei der sog. erweiterten Kürzung für Grundstückunternehmen Eingang in das Gesetz gefunden. Die beiden letzteren Themen möchte dieser Beitrag mit Blick auf die Anwendungspraxis kurz vorstellen
Autor: Thomas Jäger, StB, Geschäftsführer, LM Audit & Tax GmbH, München
Unsere News geben Veröffentlichungen jeglicher Art nur auszugsweise wieder. Für Informationsfehler können wir daher trotz Sorgfalt keine Haftung übernehmen. Individuelle Beratung im Einzelfall kann dies nicht ersetzen. Auf Inhalte von Internetseiten, die wir verlinkt haben oder auf die wir hinweisen, haben wir keinen Einfluss. Eine Haftung hierfür wird daher ausgeschlossen.
Für weitere Informationen oder Fragen kontaktieren Sie bitte Frau RAin Miriam Rosenthal unter Telefon-Nr: 089 89 60 44-0.
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https://lmat.de/wp-content/uploads/2017/03/LMAT-logo-with-claim-236.png00Sekretariathttps://lmat.de/wp-content/uploads/2017/03/LMAT-logo-with-claim-236.pngSekretariat2022-02-14 15:12:562022-02-14 15:17:35Werde Teil unseres Teams!
Bundesamt für Justiz: Erleichterung bei der Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen 2020
30. Dezember 2021
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat in Anbetracht der fortdauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf seiner Website eine mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgestimmte Erleichterung bei der Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen mit Stichtag 31.12.2020 mitgeteilt.
Danach werde das BfJ vor dem 07.03.2022 keine Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB wegen nicht fristgerechter Einreichung offenlegungspflichtiger Rechnungslegungsunterlagen für das am 31.12.2020 endende Geschäftsjahr beim Betreiber des Bundesanzeigers einleiten, obwohl die hierfür geltende Einreichungsfrist bereits mit Ablauf des 31.12.2021 endet.
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FYB 2022 Real-Estate Tax Compliance – Aktuelle Entwicklungen
/in Aktuelles /von SekretariatFondsstandortgesetz – Neues für Private-Equity und Real-Estate
Vorrangiges Ziel des Fondsstandortgesetzes nach der Gesetzesbegründung war es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland bei Mitarbeiterbeteiligungen insbesondere in Hinblick auf Start-ups zu verbessern. Zudem sollte auch der Nachteil für den Fondsstandort Deutschland durch die Erhebung von Umsatzsteuer auf die Verwaltungsleistung von Wagniskapitalfonds beseitigt werden. Fast unbemerkt und kurz vor der Verabschiedung durch den Bundesrat hat dann auch noch eine wesentliche Verbesserung bei der sog. erweiterten Kürzung für Grundstückunternehmen Eingang in das Gesetz gefunden. Die beiden letzteren Themen möchte dieser Beitrag mit Blick auf die Anwendungspraxis kurz vorstellen
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Autor: Thomas Jäger,
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IDW News exklusiv 30.12.2021
/in Aktuelles, Allgemein /von SekretariatBundesamt für Justiz: Erleichterung bei der Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen 2020
30. Dezember 2021
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat in Anbetracht der fortdauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf seiner Website eine mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgestimmte Erleichterung bei der Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen mit Stichtag 31.12.2020 mitgeteilt.
Danach werde das BfJ vor dem 07.03.2022 keine Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB wegen nicht fristgerechter Einreichung offenlegungspflichtiger Rechnungslegungsunterlagen für das am 31.12.2020 endende Geschäftsjahr beim Betreiber des Bundesanzeigers einleiten, obwohl die hierfür geltende Einreichungsfrist bereits mit Ablauf des 31.12.2021 endet.
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