Themenübersicht

Sind Zinsen nach Verkauf der Immobilie absetzbar?

Wird eine zuvor vermietete Immobilie veräußert und reicht der Verkaufserlös nicht zur Tilgung der Darlehensverbindlichkeiten aus, so stellen die nach dem Verkauf anfallenden Darlehenszinsen nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Dies gilt jedoch nur, wenn die Immobilie innerhalb der 10-jährigen Veräußerungsfrist erfolgt und die Absicht zur Erzielung von Vermietungseinkünften nicht bereits vor dem Verkauf weggefallen ist.  In allen anderen Fällen ist der Werbungskostenabzug für nachträgliche Darlehenszinsen zu versagen.

Quelle: BMF-Schreiben vom 28.03.2013 (IV C 1 S 2211/11/10001:001

Für Fragen zu diesem Artikel steht Ihnen der Autor gerne zur Verfügung.

Herr Michael Leinauer, Partner, Wirschaftsprüfer, Steuerberater

Schlagworte: Real Estate, Private Clients, Darlehenszinsen, Vermietungseinkünfte

Von Michael Leinauer, Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, veröffentlicht am 14.07.2013

Unsere News geben Veröffentlichungen jeglicher Art nur auszugsweise wieder. Für Informationsfehler können wir daher trotz Sorgfalt keine Haftung übernehmen. Individuelle Beratung im Einzelfall kann dies nicht ersetzen. Auf Inhalte von Internetseiten, die wir verlinkt haben oder auf die wir hinweisen, haben wir keinen Einfluss. Eine Haftung hierfür wird daher ausgeschlossen.

Mindern Zuzahlungen des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil?

Zahlt der Arbeitnehmer für die außerdienstliche Nutzung (Privatfahrten, Fahrten Wohnung Arbeitsstätte, Familienheimfahrten) an den Arbeitgeber aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung ein pauschales oder nutzungsabhängiges Entgelt, so mindert dieses Nutzungsentgelt den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Die Übernahme einzelner Kfz-Kosten (z.B. Tankkosten, Autowäsche etc.) durch oder deren Weiterbelastung an den Arbeitnehmer hingegen ist kein Nutzungsentgelt. Dies hat zur Konsequenz: Bei Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der sog. 1%-Methode mindern nur Nutzungsentgelte den steuerpflichtigen Sachbezug. Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode  führen auch vom Arbeitnehmer selbst getragene Kosten, die kein Nutzungsentgelt darstellen zu einer Minderung des lohnsteuerpflichtigen Sachbezugs, da diese nicht in die Gesamtkosten des Fahrzeugs einfließen.

Quelle: BMF-Schreiben vom 19.04.2013 (IV C 5 S 2334/11/10004)

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Herr Michael Leinauer, Partner, Wirschaftsprüfer, Steuerberater

Schlagworte: Private Clients, Lohnbuchhaltung, Zuzahlungen, Private Pkw-Nutzung, Sachbezug

Von Michael Leinauer, Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, veröffentlicht am 14.07.2013

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Versteuerung private Pkw-Nutzung bei Elektrofahrzeugen

Durch die Neuerung soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Anschaffungskosten bei Elektrofahrzeugen deutlich höher sind als die für herkömmliche Kfz. Bei der Berechnung der privaten Kfz-Nutzung bei Elektrofahrzeugen, die bis 31.12.2013 angeschafft werden, gibt es bei Anwendung der 1% Regelung und der Fahrtenbuchmethode einen Abschlag von EUR 500 je kWh Batteriekapazität, max. EUR 10.000 auf den Bruttolistenpreis (= Bemessungsgrundlage). Der Minderungsbetrag verringert sich bei Anschaffungen in den Folgejahren jeweils um EUR 50 je kWh und der Höchstbetrag um je EUR 500 (§6 Abs. 1 Nr. 4 S.2 2.HS EStG).

Quelle: Amtshilferichtlinie – Umsetzungsgesetz vom 29. Juni 2013.

Schlagworte: Private Clients, Lohnbuchhaltung, Private Pkw-Nutzung, Firmenwagen, Elektrofahrzeug

Von Susanne Kopping, Steuerberaterin, veröffentlicht am 14.07.2013

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