Geldwäsche-Prävention für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – Compliance-Vorkehrungen in der Kanzlei treffen
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferund Steuerbevollmächtigte gehören zum Personenkreis der Verpflichteten i. S. d. Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Sie sind mit verschärften Meldepflichten bei Verdacht auf Geldwäsche konfrontiert. Die Identifizierung des Mandaten – als Kern der allgemeinen Sorgfaltspflichten – geht im Kanzleialltag oft unter. Es gilt ein Compliance-System zu schaffen, das die […]