Geldwäsche-Prävention für Kapitalverwaltungsgesellschaften – Compliance-Vorkehrungen treffen – Bußgelder vermeiden

Mit Einführung des § 45a KAGB treffen nun auch registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) für Geschäftsjahre ab 2021 neue Prüfungspflichten. Der Abschlussprüfer hat die Einhaltung der Verpflichtungen und Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) zu prüfen und in seinem Prüfungsbericht gesondert anzugeben. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für registrierte wie auch für erlaubnispflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften sind anspruchsvoll. Die Analyse der Geschäftstätigkeit, die Bestimmung des Gefährdungspotentials sowie die Implementierung von internen Kontrollsystemen sind wesentliche Bestandteile der Dokumentation.
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Referentin: Frau RAin Miriam Rosenthal