Geldwäsche-Prävention für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – Compliance-Vorkehrungen in der Kanzlei treffen

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferund Steuerbevollmächtigte gehören zum Personenkreis der Verpflichteten i. S. d. Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Sie sind mit verschärften Meldepflichten bei Verdacht auf Geldwäsche konfrontiert. Die Identifizierung des Mandaten – als Kern der allgemeinen Sorgfaltspflichten – geht im Kanzleialltag oft unter. Es gilt ein Compliance-System zu schaffen, das die gesetzlichen Pflichten erfüllt und sich gleichzeitig ressourcenschonend in das operative Geschäft einfügt.
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Referentin: Frau RAin Miriam Rosenthal
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