Mindern Zuzahlungen des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil?
Zahlt der Arbeitnehmer für die außerdienstliche Nutzung (Privatfahrten, Fahrten Wohnung Arbeitsstätte, Familienheimfahrten) an den Arbeitgeber aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung ein pauschales oder nutzungsabhängiges Entgelt, so mindert dieses Nutzungsentgelt den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Die Übernahme einzelner Kfz-Kosten (z.B. Tankkosten, Autowäsche etc.) durch oder deren Weiterbelastung an den Arbeitnehmer hingegen ist kein Nutzungsentgelt. Dies hat zur Konsequenz: Bei Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der sog. 1%-Methode mindern nur Nutzungsentgelte den steuerpflichtigen Sachbezug. Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode führen auch vom Arbeitnehmer selbst getragene Kosten, die kein Nutzungsentgelt darstellen zu einer Minderung des lohnsteuerpflichtigen Sachbezugs, da diese nicht in die Gesamtkosten des Fahrzeugs einfließen.
Quelle: BMF-Schreiben vom 19.04.2013 (IV C 5 S 2334/11/10004)
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Herr Michael Leinauer, Partner, Wirschaftsprüfer, Steuerberater
Schlagworte: Private Clients, Lohnbuchhaltung, Zuzahlungen, Private Pkw-Nutzung, Sachbezug
Von Michael Leinauer, Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, veröffentlicht am 14.07.2013