Mindestanforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

Die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch als Grundlage der Versteuerung der privaten Pkw-Nutzung wurden um Kriterien für ein elektronisches Fahrtenbuch erweitert.

  • Das elektronische Fahrtenbuch muss insbesondere maschinell auswertbar sein. Dies resultiert aus dem Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung.
  • Nachträgliche Veränderungen müssen ausgeschlossen sein oder sie werden in einer Datei gesondert ausgewiesen.
  • Eine zeitnahe Führung liegt nur vor, wenn der Fahrer Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner binnen 7 Kalendertagen erfasst und das Programm das Datum der Eintragung aufzeichnet.
  • Das elektronische Fahrtenbuch muss fortlaufend betriebliche und private Fahrten aufzeichnen. Es genügt nicht, nur die betrieblichen Fahrten zu erfassen und die Restkilometer als Privatfahrten zu bezeichnen.

Hinweis: Es gibt keine von der Finanzverwaltung zertifizierten Programme für elektronische Fahrtenbücher.

Quelle: OFD Rheinland vom 18.02.2013; DB 2013 S.489

 

Schlagworte: Private Clients, Fahrtenbuch, Firmenwagen, Private Pkw-Nutzung

Von Susanne Kopping, Steuerberaterin, veröffentlicht am 14.07.2013

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