Sind Zinsen nach Verkauf der Immobilie absetzbar?

Wird eine zuvor vermietete Immobilie veräußert und reicht der Verkaufserlös nicht zur Tilgung der Darlehensverbindlichkeiten aus, so stellen die nach dem Verkauf anfallenden Darlehenszinsen nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Dies gilt jedoch nur, wenn die Immobilie innerhalb der 10-jährigen Veräußerungsfrist erfolgt und die Absicht zur Erzielung von Vermietungseinkünften nicht bereits vor dem Verkauf weggefallen ist.  In allen anderen Fällen ist der Werbungskostenabzug für nachträgliche Darlehenszinsen zu versagen.

Quelle: BMF-Schreiben vom 28.03.2013 (IV C 1 S 2211/11/10001:001

 

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Herr Michael Leinauer, Partner, Wirschaftsprüfer, Steuerberater

 

Schlagworte: Real Estate, Private Clients, Darlehenszinsen, Vermietungseinkünfte

Von Michael Leinauer, Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, veröffentlicht am 14.07.2013

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