Versteuerung private Pkw-Nutzung bei Elektrofahrzeugen
Durch die Neuerung soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Anschaffungskosten bei Elektrofahrzeugen deutlich höher sind als die für herkömmliche Kfz. Bei der Berechnung der privaten Kfz-Nutzung bei Elektrofahrzeugen, die bis 31.12.2013 angeschafft werden, gibt es bei Anwendung der 1% Regelung und der Fahrtenbuchmethode einen Abschlag von EUR 500 je kWh Batteriekapazität, max. EUR 10.000 auf den Bruttolistenpreis (= Bemessungsgrundlage). Der Minderungsbetrag verringert sich bei Anschaffungen in den Folgejahren jeweils um EUR 50 je kWh und der Höchstbetrag um je EUR 500 (§6 Abs. 1 Nr. 4 S.2 2.HS EStG).
Quelle: Amtshilferichtlinie – Umsetzungsgesetz vom 29. Juni 2013.
Schlagworte: Private Clients, Lohnbuchhaltung, Private Pkw-Nutzung, Firmenwagen, Elektrofahrzeug
Von Susanne Kopping, Steuerberaterin, veröffentlicht am 14.07.2013