Jahresinformation 2025
Die Forschungszulage dient dazu, Unternehmen unabhängig von der Rechtsform bei ihren Forschungsvorhaben zu unterstützen. Die Zulage gilt in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung sowie experimentelle Entwicklung. Gegenstand der Förderung sind die Arbeitskosten des Forschungs- und Entwicklungspersonals, die Kosten für Auftragsforschung durch externe Unternehmen sowie bei Einzelunternehmen auch Eigenleistungen des Unternehmers in einem gewissen Rahmen.
Die Zulage, die ein Unternehmen ausbezahlt bekommt, bemisst sich nach einem Prozentsatz der förderfähigen Aufwendungen. Dieser beträgt grundsätzlich 25 %, für kleine und mittelständische Unternehmen (insbesondere Start-ups) 35 %. Die maximale Bemessungsgrundlage der förderfähigen Aufwendungen beträgt bisher 10 Mio. €. Für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2025 entstehen, wird diese Grenze auf 12 Mio. € angehoben. Außerdem werden nun auch zusätzliche Gemein- und sonstige Betriebskosten in die Bemessungsgrundlage der Förderung einbezogen, wenn diese nach dem 31.12.2025 und im Rahmen der förderungsfähigen Vorhaben entstanden sind.
Auch der Betrag für die förderfähigen Aufwendungen der Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern wurde von bisher 70 € auf 100 € je nachgewiesene Arbeitsstunde angehoben. Wie bisher gilt hierbei eine Höchstgrenze von 40 Arbeitsstunden pro Woche.
Hinweis:
Die genaue Zuordnung der Gemein- und sonstigen Betriebskosten zu den förderfähigen Vorhaben dürfte in der Praxis eine gewisse Herausforderung darstellen. Hier sollte dann mit Kostenstellen und qualifizierten Schätzungen gearbeitet werden.
