Jahresinformation 2025
Die Künstlersozialversicherung bietet selbständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Unter den Künstlerbegriff können beispielsweise auch Werbetexter und Grafiker fallen. Unternehmer, die freiberufliche Künstler beschäftigen, müssen einen bestimmten Satz des Honorars an die Künstlersozialkasse abführen. Die Abgabe wird hierbei auf alle im Kalenderjahr gezahlten Entgelte an selbständige Künstler erhoben. Ab dem 01.01.2026 wird der Satz von bislang 5,0 % auf 4,9 % gesenkt.
