Jahresinformation 2025
Das Bundeskabinett hat im September 2025 einen Regierungsentwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Betriebsrenten sind beliebt. 18,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine aktive Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Dies entspricht knapp 52 % aller Arbeitnehmer.
Um den Anreiz für den Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen, soll der bAV-Förderbetrag ab 2027 von derzeit maximal 288 € auf 360 € an- gehoben werden. Die Grenze für zusätzliche Arbeitgeberbeiträge wird dabei von derzeit 960 € auf maximal 1.200 € angehoben.
Derzeit ist für Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von unter 2.575 € monatlich eine zusätzliche staatliche Förderung der Betriebsrente möglich. Diese Einkommensgrenze soll ab 2027 jährlich mit 3 % dynamisiert werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer bei Einkommenserhöhungen nicht aus der Förderung herausfallen. Die Abfindungsgrenze nach § 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) soll erhöht werden, wenn der Abfindungsbetrag mit Zustimmung des Beschäftigten in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird.
