Jahresinformation 2025
Um die ab 2025 neu festgesetzte Grundsteuer kehrt keine Ruhe ein. Vor den Finanzgerichten (FG) sind verschiedene Verfahren anhängig, außerdem gibt es auch beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Revisionsverfahren. Beispielhaft sei hier ein Verfahren vor dem FG Düsseldorf mit Urteil vom Februar 2025 genannt. Hier richtete sich die Klage gegen die Bewertungsvorschriften zur Grundsteuer. Insbesondere die Orientierung an Bodenrichtwerten sah der Kläger als zu ungenau an, da diese nicht alle speziellen Verhältnisse berücksichtigten. Dies sah er als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit als verfassungswidrig an. Das FG teilte diese Auffassung nicht, ließ aber die Revision vor dem BFH zu.
Hinweis:
Generell kann bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit unter Verweis auf anhängige BFH- Verfahren der Grundsteuerbescheid offengehalten werden. So kann ggf. eine Änderung erfolgen, wenn später tatsächlich eine Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Grundsteuer festgestellt werden sollte.
