Jahresinformation 2025
Kann man als Schüler, Student oder vielleicht sogar als Rentner mehr oder weniger unbemerkt zum Gewerbetreibenden werden? Im digitalen Zeitalter geht das schneller, als man denkt: durch eine Tätigkeit als sogenannter Influencer. Als solche kann man bestimmte Inhaber von Kanälen in den sozialen Medien bezeichnen – etwa unterhaltender Art, mit künstlerischen Inhalten oder informativ zu bestimmten Themen. Die Steuerfahndungsstellen der Finanzbehörden haben nun vermehrt Influencer im Visier.
Wer im Rahmen der Tätigkeit als Influencer Werbeeinnahmen erzielt, werthaltige Sachleistungen von Unternehmenspartnern erhält oder kostenpflichtige Kanalmitgliedschaften anbietet, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus. Diese muss dem Finanzamt angezeigt werden. Und hier liegt bereits ein Problem: Oftmals beginnt eine Influencer-Tätigkeit aus einem Hobby heraus und es ist dem oft jungen Betreiber eines Kanals gar nicht bewusst, dass es steuerliche Pflichten gibt. Ein weiteres Problemfeld sind Unternehmenspartnerschaften, bei denen die Influencer Sachgeschenke erhalten, um für die schenkenden Unternehmen Werbung zu machen. Diese Waren sind grundsätzlich als Einnahmen anzusehen und entsprechend mit ihrem Wert anzusetzen. Ausnahmen kann es geben, wenn die Ware während des Tests oder der Werbung verbraucht wird (z.B. eine Gesichtscreme) – oder die Ware beschädigt bzw. wertlos ist.
Einige bekannte Influencer sind mittlerweile in Niedrigsteuerländer umgezogen oder haben dort eine Gesellschaft gegründet. Allerdings ist es in der Praxis nicht so einfach, der deutschen Steuerpflicht zu entkommen. Wenn in Deutschland noch Räumlichkeiten unter der eigenen Verfügungsmacht stehen (z.B. eine Wohnung im Haus der Eltern), kann ein Wohnsitz mit unbeschränkter Steuerpflicht vorliegen. Es würde dann wieder eine Steuerpflicht in Deutschland bestehen. Außerdem könnten beim Wegzug auch insbesondere immaterielle Wirtschaftsgüter steuerpflichtig entnommen werden (z.B. Markenrechte oder der Kundenstamm).
Hinweis:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Influencer ihre steuerlichen Pflichten im Blick behalten sollten. Im Zweifel ist unbedingt steuerlicher Rat einzuholen, da ein möglicher Vorwurf der Steuerhinterziehung weitreichende Folgen haben kann.
