In Zeiten fortschreitender Elektromobilität kommen auch Arbeitnehmer immer häufiger mit einem E-Auto oder E-Bike zur Arbeit. Arbeitgeber können ihnen hier einen besonderen Benefit bieten und ihnen auf dem Firmengelände kostenlos Ladestationen und Strom zum Aufladen zur Verfügung stellen. Das Tanken löst dann keinen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil aus – selbst wenn private Fahrzeuge und Räder betankt werden. Dies gilt aber nur, wenn die Vorteile zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (keine Gehaltsumwandlung erlaubt).
Ferner haben Arbeitgeber sogar die Möglichkeit, eine betriebliche Ladesäule an die Mitarbeiter für die Nutzung zu Hause zu verleihen (vorübergehend zu überlassen). In diesem Fall ist aber nur der reine Leihvorteil steuerfrei; die Stromkosten für das Auftanken privater Fahrzeuge können dann nicht vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei erstattet werden. Beim Aufladen von E-Dienstwagen dürfen den Mitarbeitern die zu Hause anfallenden Stromkosten aber als Auslagenersatz steuerfrei erstattet werden.