Publikationen
6. Juli 2026
FYB Financial Yearbook Germany 2022
Vorrangiges Ziel des Fondsstandortgesetzes nach der Gesetzesbegründung war es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland bei Mitarbeiterbeteiligungen insbesondere in Hinblick auf Start-ups zu verbessern. Zudem sollte auch der Nachteil für den Fondsstandort Deutschland durch die Erhebung von Umsatzsteuer auf die Verwaltungsleistung von Wagniskapitalfonds beseitigt werden. Fast unbemerkt und kurz vor der Verabschiedung durch den Bundesrat hat dann auch noch eine wesentliche Verbesserung bei der sog. erweiterten Kürzung für Grundstückunternehmen Eingang in das Gesetz gefunden. Die beiden letzteren Themen möchte dieser Beitrag mit Blick auf die Anwendungspraxis kurz vorstellen.
6. Juli 2026
FYB Financial Yearbook Germany 2021
Zu den aktuellen Brennpunkten aus der Betriebsprüfung hatten wir zuletzt im FYB 2018 berichtet. Seitdem hat sich viel Neues getan, nicht nur auf Seiten der Rechtsprechung, sondern auch auf der Seite der Gesetzgebung. „ATAD“ und „DAC6“ seien hier als Stichwörter genannt, deren Wirkung sicherlich bis weit über den Jahreswechsel 2020 / 2021 hinausreichen wird. Mit diesem Beitrag wollen wir wieder einige aktuelle Themen aus unserer Real-Estate Praxis vorstellen und, soweit möglich, Handlungsempfehlungen geben. Naturgemäß haben wir eine selektive Themenauswahl vorgenommen, weitere Dauerbrenner wie zum Beispiel die vorübergehende Umsatzsteuer-Senkung wurden ausgespart.
6. Juli 2026
FYB Financial Yearbook Germany 2020
Die Einleitung von Steuerstrafverfahren durch deutsche Finanzämter, zumeist infolge schlichter unbeabsichtigter Fehler, nach dem Motto „erst schießen, dann fragen“ ist zwischenzeitlich gängige Praxis, die mancher Geschäftsführer bereits leidvoll am eigenen Leibe erfahren musste. Die Kernfrage liegt dabei regelmäßig in der Abgrenzung zwischen schlichter Fehlerkorrektur einerseits und (eigentlich unerwünschter) strafbefreiender Selbstanzeige andererseits
6. Juli 2026
FYB Financial Yearbook Germany 2019
Nach monatelangen Koalitionsverhandlungen ist die Politik wieder handlungsfähig und es gibt wieder ein Jahressteuergesetz 2018. Share Deals sind sowohl in der Grunderwerbsteuer als auch im Ertragsteuerrecht auf einmal wieder im Fokus. Wichtige Themen wie der angemessene Zinssatz auf Gesellschafterdarlehen (Stichwort Konzernrückhalt) oder die Einlagenrückgewähr aus Drittstaaten haben weiter Impulse erfahren. Im Bereich der Anerkennung von Liquidationsverlusten aus von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalbeteiligungen und Darlehensverlusten zeigt die BFH Rechtsprechung positive Impulse. Ebenso gibt es aktuell Hoffnung auf einen Sinneswandel des BFH im Bereich der gewerblichen Infektion. Dieser Artikel soll wesentliche Entwicklungen und deren Bedeutung für die Praxis aufzeigen.
6. Juli 2026
FYB Financial Yearbook Germany 2018
Die Verwaltung von einzelnen Immobilienobjekten bis hin zu größeren Immobilienportfolien ist schon eine anspruchsvolle Aufgabe, die noch komplexer wird, wenn steuerliche Vorgaben zu berücksichtigen sind. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des aktuellen BMF-Schreibens zur Abgrenzung der Berichtigung von der steuerlichen Selbstanzeige ist die Tax-Compliance wieder vermehrt in den Focus aller Beteiligten geraten. Die steuerliche Praxis zeigt, dass an vielen Stellen Fallstricke lauern und auch das beste Struktur-Memo keine Garantie für ein steuerlich sorgloses Leben bietet, wenn sich Sachverhalte später ändern oder neue Sachverhalte eintreten bzw. die ursprünglichen rechtlichen und steuerlichen Vorgaben von Anfang an anders oder gar nicht umgesetzt wurden.
23. Februar 2026
UPDATE-REAL ESTATE Grundsteuererlass Ausschlussfrist 31. März beachten!
Mietausfälle infolge Leerstand schmälern die Rendite jeder Immobilieninvestition. In der Phase aktueller Konjunkturschwäche sind Leerstände ein durchaus relevantes Szenario. Zu den ohnehin schon schmerzlichen Mietausfällen kommt der Umstand hinzu, dass auch die ansonsten umlagefähigen Betriebskosten insoweit voll zu Lasten des Eigentümers gehen. Zudem wird die Grundsteuer infolge steigender Hebesätze der Städte und Gemeinden immer mehr zum Kostenfaktor sowohl für Mieter als auch für Vermieter, hier insbesondere im Fall von Leerständen.
