Tax Compliance Management-System
Enthaftung und Senkung von Steuerrisiken
Die Einleitung von Steuerstrafverfahren durch deutsche Finanzämter, zumeist infolge schlichter unbeabsichtigter Fehler, nach dem Motto „erst schießen, dann fragen“ ist zwischenzeitlich gängige Praxis, die mancher Geschäftsführer bereits leidvoll am eigenen Leibe erfahren musste. Die Kernfrage liegt dabei regelmäßig in der Abgrenzung zwischen schlichter Fehlerkorrektur einerseits und (eigentlich unerwünschter) strafbefreiender Selbstanzeige andererseits.
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FYB Financial Yearbook Germany 2020
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