Jahresinformation 2025
Mit einer neuen arithmetisch-degressiven Abschreibung können reine Elektrofahrzeuge in den ersten Jahren schneller abgeschrieben werden. Hierbei wird jedes Jahr ein fester Prozentsatz der Anschaffungskosten als steuermindernder Aufwand geltend gemacht. So lassen sich im Jahr der Anschaffung bereits 75 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen, unabhängig davon, wann genau in diesem Jahr die Anschaffung erfolgte.
Die Regelung gilt für alle nach dem 30.06.2025 angeschafften reinen Elektrofahrzeuge. Sie ist befristet auf Anschaffungen bis zum 31.12.2027. Umfasst ist hierbei der Erwerb sowohl von Neu- als auch von Gebrauchtfahrzeugen. Neben reinen Elektro-Pkw ist auch der Erwerb von elektrischen Lastfahrzeugen sowie von Brennstoffzellenfahrzeugen begünstigt. Die Staffelung der Abschreibung über eine Nutzungsdauer von insgesamt sechs Jahren verläuft wie folgt:
| Jahr | Abschreibungssatz |
| Anschaffungsjahr | 75 % |
| zweites Jahr | 10 % |
| drittes Jahr | 5 % |
| viertes Jahr | 5 % |
| fünftes Jahr | 3 % |
| sechstes Jahr | 2 % |
