Jahresinformation 2025
Gute Nachrichten für Berufspendler. Mit dem geplanten Steueränderungsgesetz 2025 wird zum 01.01.2026 eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem ersten Kilometer eingeführt. Derzeit können bis zum 20. Entfernungskilometer nur 0,30 € angesetzt werden. Die Pauschale gilt für Fahrten zur ersten Tätigkeits- oder Betriebsstätte und im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung. Zusätzlich wird die Mobilitätsprämie entfristet, so dass Steuerpflichtige mit geringem Einkommen auch nach 2026 von der Prämie profitieren.
