Jahresinformation 2025
Aufgrund bereits beschlossener Neuregelungen wird der steuerliche Grundfreibetrag von 12.096 € im Jahr 2025 auf 12.348 € ab 2026 angehoben. Bis zu diesem jährlichen Einkommen wird also keine Einkommensteuer erhoben. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag. Außerdem wird der Kinderfreibetrag von derzeit 3.336 € auf 3.414 € ab 2026 pro Kind angehoben. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bleibt aber nach wie vor bei 1.464 € pro Kind. Auch das Kindergeld steigt ab 2026 von derzeit 255 € auf 259 € pro Kind.
