• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Fußzeile springen
LM Audit & Tax GmbH | Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

LM Audit & Tax GmbH | Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

  • de
  • de
  • Über LM
  • Schwerpunkte
    • International Business
    • Private Equity
    • Real Estate
    • Mittelstand
    • Private Clients
  • Leistungen
    • Steuerberatung
    • Wirtschaftsprüfung
    • Rechtsberatung
    • Rechnungswesen
    • Lohnbuchhaltung
  • Karriere
  • Kontakt
  • News

25. Juni 2025

Klage scheitert: Ist-Besteuerung für Freiberufler?

Freiberufliche Partnerschaften von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, die bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten und ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können laut Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) nicht von der Ist-Versteuerung profitieren.

25. Juni 2025

Partnerschaftsgesellschaft: Zahnarzt bleibt als kaufmännischer Leiter des Praxisbetriebs freiberuflich tätig

Wer steuerlich als Freiberufler eingruppiert wird, hat gegenüber Gewerbetreibenden den zentralen Vorteil, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss. Personengesellschaften entfalten allerdings nur dann eine freiberufliche Tätigkeit, wenn sämtliche Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen.

13. Mai 2025

Steuerfreiheit von Bildungsleistungen: Alte Bescheinigungen weiterhin gültig

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 17.01.2025 eine Verfügung zur Gültigkeit von Bescheinigungen für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) veröffentlicht. Hintergrund ist die durch das Jahressteuergesetz 2024 erfolgte, zum 01.01.2025 in Kraft getretene Anpassung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen an die Vorgaben der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie

13. Mai 2025

E-Rechnung: Bürokratieabbau für kleine Unternehmen und Freiberufler geplant

Die Bundesregierung hat sich zur Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025 und den damit verbundenen bürokratischen Herausforderungen für kleine Unternehmen und Freiberufler geäußert. Auf eine parlamentarische Anfrage antwortete die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin, für E-Rechnungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 und 6 Umsatzsteuergesetz gälten dieselben Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten wie für alle anderen elektronischen Unterlagen.

Alle Beitäge

  • Alle Steuerzahler
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Freiberufler
  • GmbH-Geschäftsführer
  • Hausbesitzer
  • Unternehmen

Footer

Kontakt

Paul-Gerhardt-Allee 50
81245 München
Deutschland

T: +49 (0)89896044-0
E: info@LMAT.de

Information

Datenschutz

Impressum

Newsletter

Menü

Über LM
Schwerpunkte
Leistungen
Karriere
Kontakt