4. Dezember 2025
Verzinsung der Kapitalertragsteuer ausländischer Investoren
Wenn ausländische Unternehmen oder Investoren Dividenden von einer inländischen Kapitalgesellschaft beziehen, so hat letztere Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag direkt als Quellensteuer an das Finanzamt abzuführen. Allerdings kann die Quellensteuer im Wege der Freistellung vorab oder auf dem Erstattungsweg auf 0 € oder auf einen reduzierten Satz nach den Regeln eines Doppelbesteuerungsabkommens herabgesetzt werden.
4. Dezember 2025
Meldepflichten für Kryptotransaktionen
Derzeit liegt ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der DAC 8-Richtlinie der EU vor. Mit dieser Richtlinie wird es Meldepflichten für die Anbieter von Kryptowerten innerhalb der EU geben (also etwa für Kryptobörsen und Depotverwalter).
4. Dezember 2025
Ministerium äußert sich zu Kryptowährungen
Wenngleich sie ursprünglich einmal als Zahlungsmittel gedacht waren, sind Kryptowährungen heute für viele eher ein Investitionsobjekt. Entsprechend vielfältig sind hier mittlerweile die Möglichkeiten der Geldanlage in diese Instrumente geworden.
11. November 2025
Bitcoin & Co.: Privatanleger sollten die strengen Nachweisregeln kennen
Kryptowährungen sind unter Privatanlegern in aller Munde, seitdem die Kurse von Bitcoin, Ethereum & Co. regelmäßig neue Rekorde brechen. Doch die digitalen Vermögenswerte sind nicht nur hochspekulativ, sie bergen auch viele Risiken. Um die ordnungsgemäße Versteuerung der Kursgewinne sicherzustellen, hat die Finanzverwaltung die Anforderungen an die Nachweisführung kürzlich verschärft.
27. August 2025
Börsengehandelte Indexfonds: Besteuerungsregeln von ETFs im Überblick
Sogenannte Exchange Traded Funds (ETFs) erfreuen sich unter Anlegern seit Jahren großer Beliebtheit. Sie sind eine transparente, flexible und unkomplizierte Form der Geldanlage, um von Kursgewinnen an der Börse zu profitieren.
24. Juli 2025
Kapitaleinkünfte: Werbungskostenabzugsverbot ist verfassungsgemäß
Bereits seit 2009 können Kapitalanleger bei ihren Kapitaleinkünften keine tatsächlichen Werbungskosten mehr abziehen. Stattdessen wird ihnen nur noch der Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 € (bei Zusammenveranlagung: 2.000 €) pro Jahr abgezogen. Wer höhere Werbungskosten trägt, beispielsweise Kosten für einen Vermögensverwalter, mag in dieser steuerlichen Behandlung eine unzulässige Benachteiligung sehen.
