Jahresinformation 2025
Viele Berufstätige gehen nicht nur einer bezahlten Arbeit nach, sondern engagieren sich darüber hinaus ehrenamtlich. Dieses Engagement will der Gesetzgeber mit dem Steueränderungsgesetz 2025 stärken: Es werden der Übungsleiterfreibetrag von 3.000 € auf 3.300 € und die Ehrenamtspauschale von 840 € auf 960 € angehoben. Damit werden nebenberufliche Tätigkeiten, die im Rahmen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausgeübt werden, zusätzlich steuerlich begünstigt.
Während der Übungsleiterfreibetrag auf bestimmte Tätigkeiten, z.B. in der Ausbildung oder in der Pflege, beschränkt ist, profitieren von der Ehrenamtspauschale auch Personen, die eine andere Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich ausüben. Die Einnahmen sind in Höhe der gewährten Pauschale auch sozialversicherungsfrei.
