Jahresinformation 2025
Das Bundeskabinett hat im August 2025 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Das Gesetz soll die rechtliche Grundlage für eine weitere Optimierung des Kampfes gegen Schwarzarbeit liefern. Beispielsweise wird der Katalog der besonders für Schwarzarbeit anfälligen Branchen um das Friseur- und das Kosmetikgewerbe erweitert.
Außerdem sollen die Befugnisse der Ermittler ausgeweitet werden, so in Bezug auf die Personenbefragung und die Geschäftsunterlagenprüfung, auch im Rahmen von digitalen Auswertungen. Darüber hinaus enthält der Entwurf Grundlagen für einen Austausch mit Polizeibehörden und der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“. Die Befugnisse der Zollverwaltung zu eigenen Ermittlungen sollen erweitert werden. Auch das Herstellen und Inverkehrbringen von unrichtigen Belegen soll in schweren Fällen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft werden, die künftig mit Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.
