Jahresinformation 2025
Säumniszuschläge werden vom Finanzamt erhoben, wenn eine Steuerschuld nicht rechtzeitig beglichen wird. Aussetzungszinsen entstehen, wenn die Vollziehung eines Steuerbescheids auf Antrag des Steuerpflichtigen ausgesetzt wird, etwa im Rahmen eines Einspruchs oder einer Klage. Derzeit betragen die Säumniszuschläge 1 % pro Monat und Aussetzungszinsen 0,5 % im Monat, also 12 % bzw. 6 % per anno. Da das allgemeine Zinsniveau seit vielen Jahren niedrig ist, kann man sich die Frage stellen, ob die Höhe der Säumniszuschläge und der Aussetzungszinsen rechtlich noch in Ordnung ist.
Für die Säumniszuschläge hat der Bundesfinanzhof im März 2025 entschieden, dass deren Höhe nicht zu beanstanden ist. Bezüglich der Aussetzungszinsen hat das Finanzgericht Köln ebenfalls im Frühjahr 2025 entschieden, dass 0,5 % im Monat zu hoch seien. Begründet wurde dies damit, dass steuerliche Nachzahlungszinsen ab 2019 lediglich 0,15 % betragen. Das Gericht sah hier eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Das Urteil ist rechtskräftig und kann in vergleichbaren Fällen herangezogen werden.
