Jahresinformation 2025
Im Rahmen der Corona-Krise wurde zur Unterstützung der Gastronomie auch für Speisen, die an Ort und Stelle im Lokal verzehrt wurden, ein zeitlich begrenzter, ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % eingeführt. Ab 2024 wurde dann der Steuersatz für Speisen zum Verzehr vor Ort wieder auf 19 % erhöht. Speisen zur Mitnahme oder ohne Verzehrgelegenheit vor Ort werden nach wie vor lediglich mit 7 % besteuert.
Mit dem geplanten Steueränderungsgesetz 2025 soll der Umsatzsteuersatz auf Speisen zum Verzehr vor Ort ab dem 01.01.2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt werden. Damit gehören Abgrenzungsschwierigkeiten (z.B. bei Catering oder Krankenhausverpflegung) der Vergangenheit an. Diese resultieren bislang daraus, dass die Lieferung von Lebensmitteln mit Dienstleistungselementen dem regulären Umsatzsteuersatz unterliegt.
