Wer mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen lebt, benötigt häufig besondere Medikamente, Hilfsmittel oder eine persönliche Betreuung im Alltag. Der Staat greift diesen Personen durch steuerliche Erleichterungen unter die Arme, die an den Grad der Behinderung (GdB) anknüpfen. Seit 2026 gelten diesbezüglich einige Neuerungen:
Hinweis:
Auch bei Krankheiten wie Schlafapnoe, Diabetes, Tinnitus oder schwerer Migräne kann sich die Feststellung eines GdB lohnen. Bereits ab einem GdB von 20 besteht Anspruch auf einen Behinderten-Pauschbetrag von 384 € pro Jahr. Ab einem GdB von 50 gilt man zudem als schwerbehindert und profitiert von weiteren Vorteilen wie einer Woche zusätzlichem bezahlten Urlaub, besonderem Kündigungsschutz oder Vergünstigungen im Alltag für ÖPNV-Fahrten oder bei Eintrittspreisen. Wer seine Rechte kennt und aktiv handelt, kann von den Vergünstigungen profitieren – sowohl im Alltag als auch im Steuerbescheid.
